Die Schulbänke drückten sieben Kameraden der Bayerischen Kameraden und Soldatenvereinigung BKV e.V. im Gasthaus Scheuenpflug in Dreifaltigkeitsberg
und im Mehrzweckgebäude der Stadt Dingolfing. Die Teilnehmer kamen aus den Bezirken Nieder- und Oberbayern um als Sportschützen den Umgang mit Waffen und Munition sowie mit den Aktivitäten der
Schießsportordnung der BKV, dem Waffengesetz (WaffG) und der dazugehörenden Rechtsverordnung (AWaffV) fit zu sein.
Voraussetzung für die Teilnahme und Prüfung zum Schießleiter sind erfahrene Sportschützen, die das 21. Lebensjahr erreicht haben und eine bestandene Waffensachkundeausbildung nachweisen können.
Der bestandene Schießleiterlehrgang berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit eines Schießleiters nach der entsprechenden Schießsportordnung auf der Grundlage des § 27 Abs.7 Nr. 1 WaffG i. V. m. §§ 10 Abs.
3 und 11 AWaffV. Der Prüfungsnachweis zum Schießleiter bescheinigt dem Teilnehmer, dass er für den Schießbetrieb entsprechend den Forderungen für Aufsichtspersonen auf Schießstätten gemäß der Abschnitte
4 und 5 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung mit Erfolg teilgenommen hat und somit in der Lage ist, eigenständig und eigenverantwortlich einen ordentlichen Schießbetrieb auf einer genehmigten
Schießstätte zu beaufsichtigen und zu leiten. Der Gesetzgeber schreibt für die Sportschützenvereine mehrere Mitglieder, die die Ausbildung zum Schießleiter nachweisen können, vor. Sie sollen den Schießsport
innerhalb des Vereins, bei Meisterschaften und auch auf überregionalen Veranstaltungen des Sportverbandes nach den Richtlinien der jeweiligen Schießsportordnung selbständig leiten und die Sicherheit der
Schützen, Helfer und Aufsichten beim Schützen sicherstellen, sowie für einen korrekten und sportlich fairen Ablauf zu sorgen.
Landesschießwart Ludwig Littich und dessen Stellvertreter Johann Schmidt führten die Ausbildung und Prüfung an mehreren Tagen in Dreifaltigkeitsberg bzw. in Dingolfing durch. Der praktische Teil wurde
„simultan“ an eine Schießsportveranstaltung angeknüpft die zur theoretischen Unterweisung zeitgleich vermittelt wurde, so dass auch nicht so geläufige waffentechnische Begriffe unmittelbar verstanden wurden.
Die Prüfungskommission machte es bei der schriftlichen, praktischen und anschließenden mündlichen Prüfung den Prüflingen nicht leicht und stellte hohe Ansprüche.
Auf dem Foto befinden sich:
Die Ausbilder Landesschießwart Ludwig Littich, dessen Stellvertreter Johann Schmidt und die neuen Schießleiter
|